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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tam Hangers & Logistics:

Allgemeine Geschäftsbedingungen: bitte lesen Sie die AGBs der Tam Hangers & Logistics (Germany) GmbH sorgfältig durch, damit es später nicht zu Mißverständnissen kommt.

1. Geltungsbereich, Angebote und Vertragsabschluss

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten zur Verwendung gegenüber juristischen Personen, d.h. Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit mit uns Verträge schließen und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgeblich. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.

1.2 Alle Aufträge sind für uns erst nach unserer schriftlichen oder mündlichen Bestätigung verbindlich.

2. Preise 


2.1 Unsere Preise gelten – falls nicht anders vereinbart – ab Werk Nordhorn (incoterm: EXW). 


2.2 Der Versand der Waren erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers.

3. Zahlungsweise 


3.1 Unsere Zahlungsbedingungen – falls nicht anders schriftlich vereinbart – lauten : 14 Tage abzüglich 2% Skonto  – 30 Tage Netto
.

3.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber sofort fällig. Ergibt sich hieraus oder sonstigen Umständen (Zahlungseinstellung, Konkursantrag usw.) für uns, dass die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage gestellt ist, so sind wir darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.

4. Lieferzeit

4.1 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus.


4.2 Für Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt usw. gilt nachstehende Ziffer 9. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten ist vorbehalten. Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig, soweit dem Auftraggeber zumutbar; eine Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.

5. Gefahrübergang


Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist ab einem Lieferumsatz von 500,00 € Lieferung frei Haus vereinbart.

6. Abnahme und Mängelansprüche


Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die Ware ordnungsgemäß unmittelbar nach Erhalt geprüft hat. Etwaige Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Menge sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware gegenüber uns zu erheben. Rechtzeitigen und begründeten Mängelrügen werden wir durch Umtausch oder Vergütung des Minderwertes entsprechen. Bei Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung und entsprechender Gutschrift. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Vertrag, einem vertragsähnlichen Verhältnis oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung der Geschäftsführung oder eines unserer Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch solche auf Ersatz von Schäden, die durch Verwendung mangelhafter Ware entstanden sind, sind ausgeschlossen. Für Schäden aus für uns nicht voraussehbaren Schutzrechtsverletzungen haften wir nicht. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden.

7. Haftung

7.1 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur

a) bei Vorsatz 

b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter

c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit 

d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben.

Wir haften der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.

7.2 Verjährung. Alle Ansprüche des Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 8.1 a) – d) gelten die gesetzlichen Fristen.

8. Höhere Gewalt, Streik


Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände gehindert, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, sind wir – auch innerhalb eines Lieferverzuges – berechtigt, die Lieferfristen angemessen zu verlängern. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

9. Eigentumsvorbehalt


Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nordhorn bzw. Osnabrück. Es gilt das Deutsche Recht.

11. Salvatorische Klausel

11.1 Die volle oder teilweise Unwirksamkeit einer der vorstehenden Regelungen lässt die Gültigkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die auf deren Grundlage geschlossenen Verträge im übrigen unberührt. Für die Abwicklung bereits geschlossener Verträge gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, mit der der durch die unwirksame Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird.


11.2 Frühere Allgemeine Verkaufsbedingungen werden damit ungültig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: Juli 2023

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